Winterdienst aus Fleckeby

Auch in den Wintermonaten muss die Begehbarkeit von Gehwegen gewährleistet sein. In Ihrem Auftrag kümmern wir uns um das ordnungsgemäße Räumen Ihrer Gehwege, Ein- und Zufahrten. Wir stehen Ihnen mit ordentlicher Manpower und unseren Maschinen zur Seite. 

Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften - bei Verstößen droht eine Geldstrafe bis zu 500 €

Wann muss geräumt werden?

Zwischen 08.00 und 20.00 Uhr gefallener Schnee ist möglichst kurzfristig nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen. Ebenso ist in dieser Zeit entstehendes Glatteis so oft wie nötig zu entschärfen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und auftretende Glätte müssen bis 08.00 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.

Wie muss geräumt werden?

Grundstückseigentümer sind aufgefordert, die öffentlichen Gehwege in der Frontlänge der jeweiligen Grundstücke in einer Breite von mind. 1,00 m von Schnee und Eis frei zu halten. Anlieger in einem verkehrsberuhigten Bereich müssen einen begehbaren Seitenstreifen in einer Breite von mind. 1,00 m von Schnee und Eis befreien.

Welches Material darf zur Streuung verwendet werden?

Bei der Glättebeseitigung sind abstumpfende Mittel – wie Sand und Splitt – zu verwenden. Auf Streusalz ist nur in besonderen Fällen - wie zum Beispiel bei Eisregen (Blitzeis) oder an Treppen - zurückzugreifen. Eine darüber hinausgehende Verwendung von Streusalz ist nicht zulässig und sollte der Umwelt zuliebe unterbleiben.

Damit sie sich um diese Vorschriften keine Gedanken machen müssen, kümmern wir uns um den Winterdienst. 

Wir beobachten kontinuierlich die Wetterlage und sind so im Ernstfall vor Ort.


Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören,

Ihr Team von Gebäudereinigung Rubel GmbH & Co. KG

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